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Der Graf von Cagliostro in Straßburg

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Zur Person

Giuseppe BALSAMO, genannt Graf von Cagliostro, ist am 2. Juni 1743 in Palermo geboren und am 26. August 1795 im päpstlichen Gefängnis von San Leo in Italien gestorben. Er war als Freimaurer vom Inquisitionsgericht zum Tode verurteilt worden, was jedoch in eine lebenslängliche Freiheitsstrafe umgewandelt wurde.

Er ist ein italienischer Abenteurer bescheidener Herkunft, der Ende des 18. Jahrhunderts quer durch Europa tingelte und sich dabei als Alchemist und Heiler präsentierte. Er wurde durch die sogenannte „Halsbandaffäre“ (1785) und vor allem die Romane von Alexandre DUMAS berühmt: Joseph BALSAMO (1853) und Das Halsband der Königin (1849-1850).

Sein Aufenthalt in Straßburg (1780-1783)

BALSAMO kommt zu Herbstbeginn 1780 unter dem Pseudonym Alessandro Graf von CAGLIOSTRO nach Straßburg und gibt sich als magischer Heilkünstler aus. Er steigt mit seiner Frau SERAFINA im Hotel de l’Esprit am Quai Saint-Thomas ab, bevor er in die Pfarrei Saint-Pierre-le-Vieux zieht.

Er tritt sehr schnell mit dem Prinzen und Kardinal Louis de ROHAN (1734-1803), dem Bischof von Straßburg, in Kontakt - der später selbst in die Halsbandaffäre verstrickt sein sollte - und mit Marschall Louis de CONTADES (1704-1795), dem Militärgouverneur des Elsass. Die beiden Adeligen sind von der Persönlichkeit fasziniert und sind völlig in diese vernarrt.

Gleichzeitig erwirbt sich CAGLIOSTRO, der die kleinen Leute kostenlos behandelt, sehr schnell einen ausgezeichneten Ruf. 1781 beantragt er ein Patent, um den ärztlichen Beruf in Straßburg ausüben, Schüler ausbilden, Pflegeeinrichtungen und eine Apotheke gründen zu dürfen. Schlagartig zieht er den Zorn der einheimischen Ärzte auf sich. Im Juli kritisiert eine von Doktor OSTERTAG abgedruckte wissenschaftliche Arbeit seine Medizin. Die Stadt, die den Druck des Dokuments erlaubt hat, muss dieses auf Dringen des Kardinals und des königlichen Prätors, Conrad-Alexandre GERARD, widerrufen. Doch hält die Polemik weiter an: Über Nacht werden Plakate in der Stadt angebracht, auf denen CAGLIOSTRO als Scharlatan bezeichnet wird. Die Ankunft des sogenannten SACHY in Straßburg, eines alten Bekannten von CAGLIOSTRO, der ebenfalls Abenteurer und darüber hinaus Meistersinger ist, stiftet vollends Unordnung: der Störenfried wird schließlich nach Kehl verbannt.

CAGLIOSTRO verlässt Straßburg schließlich am 13. Juni 1783 in Richtung Neapel, anschließend geht er nach Bordeaux, Lyon und schlussendlich Paris.

Der Antrag des Herrn MONROUX und die Antwort der Stadt

Das Dokument ist am 16. Mai 1781 datiert. MONROUX übt die Funktion eine parlamentarischen Anwalts in Toulouse aus, was bedeutet, dass er Anwalt am obersten Gerichtshof der Provinz Languedoc ist (die es seit 1790 nicht mehr gibt) und dem Amtsbürgertum angehört. Er ist in der Rue de la Tour in Toulouse ansässig.

Der Ruf CAGLIOSTROs als magischer Heilkünstler hat sich im ganzen Königreich verbreitet. Der Herr MONROUX schreibt an die Stadtverwaltung, damit diese CAGLIOSTRO (Schreibweise CALLIOSTRO) eine Bitte um medizinische Behandlung übermittle.

MONROUX beginnt damit, dass er die Inkompetenz der Ärzte anprangert: er „leidet seit zwei Jahren an einem Gebrechen, für das die Unwissenheit und Hilflosigkeit unserer Chirurgen gesorgt hat.“ Er erwähnt die „wunderbaren Gerüchte“ über CAGLIOSTRO und bittet die Stadtväter inständig, ihm seinen Brief zu übergeben.

Die Antwort des Stadtbeamten MATTHIEU ist äußerst vorsichtig. Um sich keine Schwierigkeiten mit den Beschützern CAGLIOSTROs einzuhandeln, bezieht die Stadt keine Stellung zu den heilerischen Talenten des Grafen: „Da der Ruf, den er sich durch die Heilung aller möglichen Krankheiten erworben hat, Ansichtssache ist, über die selbst die Öffentlichkeit noch geteilter Meinung ist, wird sich der Verwaltungsbeamte umso weniger erlauben, sich zu äußern und durch seine Meinung das Vertrauen zu bestimmen, das die Erfolge des Hrn. Grafen rechtfertigen können." Der Vertreter der Stadt hebt darüber hinaus hervor, dass der Heiler im Allgemeinen nicht auf die Anfragen reagiere, die man an ihn richtet.

 

Stadtarchive Straßburg, AA 2110.