Die Abbildung der Dokumente
So bildet man die Dokumente des Archivs ab
Die Abbildung von Dokumenten ist eine Möglichkeit, aber kein Recht!
Abbildungen durch den Leser
Sie können eine Fotografie der Dokumente machen, die Ihnen im Lesesaal zugänglich gemacht werden.
Die Verwendung eines Blitzes ist aus Gründen der Erhaltung der Dokumente untersagt.
Abbildungen durch das Archiv
Sie können die Dienststelle des Archivs bitten, ein Dokument zu vervielfältigen durch Kopie oder Digitalisierung, wobei die Kosten zu Ihren Lasten gehen. Diese werden durch eine Preisverordnung festgelegt, die von dem Präsidenten der Stadtgemeinschaft Straßburg erlassen wird.
Einige Einschränkungen
- Es liegt an Ihnen, selbst die zu vervielfältigenden Objekte genau zu identifizieren.
- Wenn der Status des Dokuments oder sein Format es unmöglich machen, es zu kopieren, dann bleibt die Vervielfältigung durch Fotografie die einzige Lösung.
Urheberrechte und Reproduktionsrechte
Unabhängig von der Art der Vervielfältigung, Sie verpflichten sich, diese Ansichten nicht zu verbreiten, ohne das Archiv von Straßburg, die Klassifizierung des Dokuments bzw. den Urheber bei Photographien oder Grafik-Dokumenten zu nennen.
Im Fall einer gewerblichen Verbreitung (Veröffentlichung in einem Buch oder in einem multimedialen Format) nehmen Sie bitte im Vorfeld Verbindung auf dem der Dienststelle des Archivs zur Klärung der Rechte der Weiterverwendung.