Die Weiterverwendung von Dokumenten des Archivs

Die Weiterverwendung ist unter bestimmten Bedingungen möglich.

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Fotografie aus dem Bestand Blumer, 8 Z 213

Die Weiterverwendung der öffentlichen Archivalien wird durch das Gesetz 78-753 vom 17. Juli 1978 geregelt. Am 29. September 2011 hat der Rat der Gemeinschaft von Straßburg beschlossen,  eine Regelung zur Weiterverwendung einzuführen.


Was bedeutet "weiterverwenden"?

Es geht darum, dass eine dritte Partei ein Dokument der Archivalien verwendet, für andere Zwecke als die des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Dienststelle, für die es erzeugt oder erhalten wurde: beispielsweise, um eine Anzeige zu illustrieren.


Darf man alle Dokument des Archivs weiterverwenden?

Nein, einige sind von der Weiterverwendung ausgeschlossen. Es handelt sich um:

  • Dokumente, für die Dritte Urheberrechte haben: Fotografen, Architekten, Künstler ...
  • nicht zugängliche Dokumente

Andere wiederum sind unter Auflagen weiterverwendbar (Fristen, Zustimmung der betroffenen Person...).


Im Falle der Weiterverwendung, wozu bin ich verpflichtet?

Im Falle der Weiterverwendung bitten wir Sie:

  • Zitieren Sie Ihre Quellen unter Nennung von "Archiv von Straßburg" und die Klassifizierung,
  • Wahren Sie die Unversehrtheit der Dokumente und verfälschen Sie nicht den Sinn
  • Übergeben Sie dem Archiv eine Kopie der Publikation oder geben Sie die Adresse der Webseite an, auf der die Dokumente veröffentlicht sind
  • Erwähnen Sie den Namen des Autors, falls er bekannt ist
  • Regeln Sie die Rechte am geistigen Eigentum, wenn der Autor oder der Rechteinhaber diese geltend macht.

La réutilisation est-elle gratuite ?

Ja, die Stadt und die Eurometropole von Straßburg haben gemeinsam das Prinzip der Opendata zur Weiterverwendung ihrer Archivdokumenten verabschiedet. Nur Förderungs- und Auslieferungsgebühren von Bilder aus den Server werden verlangt.

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