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Standesamtregister

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Bitte beachten Sie, dass im Allgemeinen die Bestände und die Suchinstrumente nicht übersetzt sind!

Die Kirchenbücher und die Register des Standesamtes stellen die wichtigste Quelle für die Genealogen dar.

Das Archiv von Straßburg bewahrt die Kirchenbücher aus der Zeit vor 1792 auf sowie die Personenstandsregister nur von Straßburg auf bis zum hundertsten Jahrestag des laufenden Jahres (1913, 2014, 2015 ... 1914) für Geburten, 1922 für Ehen, 1939 für Todesfälle.

Die Dokumente sind online verfügbar, auf der Webseite Adeloch des Departementalarchivs Bas-Rhin. Aber die Sammlung der Urkunden Straßburg betreffend, die zum Digitalisieren genutzt wurde, ist eine rekonstruierte Teilsammlung (aufgrund der Zerstörung der im 1870 bombardierten Justizpalast aufbewahrten Serie). Sie stellt daher nicht die gleiche Gesamtheit dar wie die städtische Sammlung.

Vor 1792, die Kirchenbücher.

Die Kirchenbücher der evangelischen Gemeinden gehen bis ins 16. Jahrhundert zurück, die Beerdigungsregister sind weniger alt als die anderen Serien (Taufen und Trauungen). Die Aufzeichnungen der katholischen Pfarreien sind aus der Zeit nach 1681.

Der Suchende sollte die Religion der gesuchten Person und seine Pfarrgemeinde kennen, da es kein allgemeines Verzeichnis gibt, nur den Index der Pfarrei nach Pfarrgemeinde.

Nach 1792, das Standesamt

Eingeführt ab 1792 ist das Standesamt entscheidend für die gesamte Bevölkerung, die im Gebiet von Straßburg zum Zeitpunkt des Ereignisses wohnt oder anwesend ist. Es umfasst Register für Geburten, Eheschließungen und Todesfälle sowie die 10-Jahres-Register.

Die 10-Jahres-Register führen in alphabetischer Reihenfolge alle Urkunden des gleichen Typs über einen Zeitraum von zehn Jahren auf. Sie ermöglichen so, leicht eine Urkunde wiederzufinden, deren genaues Datum man nicht kennt. Die 10-Jahres-Register für das 19. Jahrhundert wurden zerstört und durch jährliche Tabellen ersetzt. Es gibt jedoch eine Auswertung auf kleinen maschinengeschriebenen Karten, einsehbar im Lesesaal.

Jede Urkunde wird durch das Jahr und eine Urkundennummer gekennzeichnet. Die Geburtsurkunden tragen für die jüngste Zeit eine Randbemerkung der Eheschließungen, Scheidungen, Todesfälle.

Ein Sonderfall: Wenn ein Kind von seinem Vater nach der Geburt (z.B. bei der Hochzeit seiner Mutter) anerkannt wird, erscheint es in den 10-Jahres-Registern unter dem Geburtsnamen, aber nicht unter dem Namen der Anerkennung.

Wir haben folgende Akten digitalisiert: Geburten ab 1903, Ehen von 1905 bis 1922, Sterbeurkunden von 1905 bis 1939 und die zehnjährigen Indexregister (ab 1863 für Geburten, 1873 für die übrigen Register). Die Geburtsregister werden digitalisiert, sobald sie durch das Standesamt an das Archiv übertragen werden (nach 100 Jahren).

 

So führt man seine Suche durch

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Bitte beachten Sie, dass im Allgemeinen  die Bestände nicht übersetzt sind, genau wie die Suchinstrumente!