Die Standesamtsregister

Grundlegende Innovation der Revolutionszeit, das Standesamt ist eine Kompetenz des Staates, die in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt.

Eine jahrzehntes Register des Standesamtes, 1873-1882 (jpg - 365 Ko)

Eine jahrzehntes Register des Standesamtes, 1873-1882

Zuerst: Es war einmal ... ein "religiöser Staat"

In Frankreich müssen alle Priester der katholischen Gemeinden Register führen für Taufen, Hochzeiten und Beerdigungen aller Personen in ihrem Gemeindebezirk in Anwendung der Verordnung von Villers-Cotterets aus 1539, erlassen von König François 1. 

In Straßburg waren die ersten Kirchenbücher protestantisch und werden seit dem 16. Jahrhundert geführt von:

  • den 8 lutherischen Gemeinden bzw. Gemeinden nach dem Augsburger Bekenntnis (Sainte-Aurélie, St. -Guillaume, Saint-Nicolas, Saint-Pierre-le-Jeune, Saint-Pierre-le-Vieux, Robertsau, Temple Neuf und die protestantische Kathedrale, St. -Thomas)
  • Den 2 kalvinistischen oder reformierten Gemeinden (Französische Kirche von Straßburg, Pfarrgemeinde Wolfisheim).

Diese Register sind in deutscher Sprache geschrieben.

Nach der Angliederung an Frankreich im Jahre 1681 "beginnen die Priester der 7 katholischen Pfarrgemeinden, Register zu führen (Saint-Etienne, Cathédrale, Saint-Louis, Saint-Marc ou Saint-Jean, Saint-Pierre-le-Jeune, Saint-Pierre-le-Vieux, Robertsau), in lateinischer Sprache geschrieben.


Warum das Standesamt?

Während der Revolution wollten die Herrscher ein säkulares Verfahren der administrativen Identifizierung aller Bewohner der neu gegründeten Gemeinden einführen, damit alle einen rechtlich definierten Stand in der Familie und der Gesellschaft haben.


Was ist das Standesamt?

Es handelt sich um einen kommunalen öffentlichen Dienst, der damit betraut ist, die Urkunden für Geburten, Eheschließungen und Todesfälle zu erstellen. Er untersteht der Verantwortung des Bürgermeisters, der die als Standesbeamter fungiert gemäß dem Erlass vom 20. September 1792.


Was sind die Personenstandsregister?

Es handelt sich um eine Sammlung von Aufzeichnungen von Geburten, Eheschließungen und Todesfällen mit den alphabetischen Verzeichnissen und 10-Jahres-Register.

Wie alle kommunalen Sammlungen in Frankreich beginnt die der Standesamtregister von Straßburg am 1. Januar 1793. Diese Serie ist relativ vollständig und homogen trotz einiger Lücken und Nachlässigkeiten und umfasst die folgenden Zeiträume:

  • bis zum Jahr 1913 (für Geburten) - Serie 1 E
  • bis zum Jahr 1922 (für Hochzeiten) - Serie 2 E
  • bis zum Jahr 1932 (für Todesfälle) - Serie 3 E.

Alle diese Register sind frei zugänglich nach dem Gesetz vom 15. Juli 2008 in Bezug auf die Archive. Sie sind eine wichtige Informationsquelle für die Genealogen, die ihre Forschung vervollständigen können, indem sie Bestände der Kirchengemeinden Straßburgs durchsuchen.



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Zutreffende Bestände

  • 1 E-2 E-3 E: Standesamt
  • Z: private Bestände