Die Digitalisierungspolitik der Bestände
Digitalisieren, um zu bewahren und zu verbreiten
Archivare müssen die Erfordernisse der Erhaltung und der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit von im Allgemeinen einzigartigen und empfindlichen Dokumenten in Einklang bringen. Seit dem Mittelalter haben sie auf Kopien zurückgegriffen, um die wertvollsten Dokumente zu schützen. In den 1950er Jahren kam der Mikrofilm ins Spiel und dann ab den 1990er Jahren die Digitalisierung, obwohl der Mikrofilm immer noch eine Rolle spielt (beispielsweise die Ausgabe von Computerdateien auf Mikrofilm). Die Wahl der zu digitalisierenden Bestände unterliegt den folgenden Kriterien:
- Schutz der Dokumente, die Gegenstand von wiederholten Konsultationen sind: Standesamt, Fotoalben, Adressbücher ...
- Schutz der Dokumente, deren Format oder Medium es schwierig zu handhaben macht: Pläne, Glasplatten, Chartas mit Siegel,
- Erleichterung der Suche und Konsultation von kleinen, Stück für Stück zugänglichen Dokumente: Postkarten,
- Aufbewahren einer Kopien von Dokumenten , deren Medium instabil ist (z.B. Dias)
- Verbreitung von wichtigen Dokumenten zur Durchführung einer Suche über die Stadt: administrative Protokolle, Beratungen, Debatten des Stadtrates, Verordnungen des Bürgermeisters ...
- Teilnahme an Gedenkfeiern: : z. B. der 1914-1918.